Ilona hat im Herbst geheiratet. Aber nicht einmal ein Jahr später geriet ihr Mann in einen tödlichen Autounfall. Infolgedessen wurde sie Witwe. Hat sie bei solch einer kurzen Ehe ein Recht auf Witwenrente?

Ja, das Gesetz besagt, dass eine kurze Ehe noch kein Grund sei, die Witwenrente nicht in Anspruch zu nehmen. Fakt ist, dass der Tod des Ehemannes unerwartet passiert ist. Das bedeutet, dass Ilona das Recht hat, die Rente ihres Mannes zu beantragen. In solchen Fällen muss man allerdings an die Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung denken. Vor seinem Tod muss der Mann diese mindestens 5 Jahre eingezahlt haben, damit die Witwe die Rente nach seinem Tod bekommen kann.

Foto: quanghoanphotos/pixabay.com

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