Der Arbeitgeber verlangt von den Mitarbeitern deren private Telefonnummern. So kann er jeden Arbeiter aus dem Urlaub rufen, wenn es notwenig ist. Sind Mitarbeiter dazu verpflichtet, dieser Aufforderung nachzugehen?

Das Gesetz besagt, dass Mitarbeiter das Recht haben, private Daten dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen. Das gilt ebenfalls für die Privatnummer. Der Chef kann aber angemessene Begründungen dafür haben. Zum Beispiel kann in der Corona-Pandemie jeden Moment eine Krisensituation in einem Unternehmen entstehen, die die Anwesenheit einer Fachkraft fordert. Jedoch muss der Arbeitgeber bereit sein, eine Strafe an Sie zu zahlen, wenn Sie gleich am Anfang Ihres Urlaubs gerufen wurden und Ihr Urlaub damit storniert wurde.

Foto: niekverlaan/pixabay.com

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