Das Homeoffice ist beliebt geworden, und bei der heutigen Situation ist es eine besonders notwendige Arbeitsart. Manchen gefällt das sehr, andere hingegen beklagen sich über den Mangel an Selbstdisziplin. Jedoch wollen beide Typen von Arbeitern die Ausgaben, die durch das Arbeiten von zuhause entstehen, steuerlich absetzen. Ist das möglich?

Die Gesetzgebung ermöglicht es, die Ausgaben für das Homeoffice steuerlich abzusetzen, jedoch gibt es dafür einige Voraussetzungen. Dafür muss man zuhause mit einem vollständigen Arbeitsplatz ausgestattet sein, einem Büro wie auf der Arbeit. Einfach mit Ihrem Laptop im Wohnzimmer zu sitzen und zu arbeiten gilt nicht als Arbeitsplatz, und es wird nichts von der Steuer abgezogen.

Ein weiterer wichtiger Moment ist der Umfang der erledigten Arbeit im Homeoffice. Wenn der Arbeitnehmer den größten Teil der Arbeit zuhause erledigt, kann er auf einen Steuerrabatt hoffen. Das man man aber noch beweisen. Deswegen ist es ratsam, alle Anweisungen und Aufgaben vom Chef zu behalten und sich vor der Steuererklärung professionell beraten zu lassen.

Foto: ricardorv30/pixabay.com

Jetzt abonnieren
Benachrichtigen über
0 Kommentare
Intertext Reviews
Alle Kommentare anzeigen