In Katharinas Haus wird bei der Berechnung des Kaltwasserverbrauchs die Fläche der Wohnung als Grundsatz genommen. Die Frau hat eine ziemlich große Wohnung, wohnt in jedoch alleine in ihr. Ist es gerecht, wenn Katharina so eine Berechnung akzeptiert?
Experten sagen, dass solche Berechnung durchaus zulässig sind, wobei man sie aber auch nicht gerecht nennen kann. Sie werden auf Verbrauchsbasis abgerechnet, während normalerweise alle Leitungen in einer Wohnung mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind. Diese Regel passt jedoch eher zu Neubauten. In allen anderen Fällen hat der Vermieter das Recht, die Kosten auf alle Wohnung aufzuteilen. Dann hängt alles von der Wohnungsfläche oder der Anzahl der Bewohner ab. Aber das Wichtigste in dieser Angelegenheit ist der Mietvertrag. Nach dem sollte sich Katharina richten, wenn sie sich beim Vermieter beschweren will.
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