Katharina arbeitet als Erzieherin in einem katholischen Kindergarten. Vor kurzem entschied sich die Frau dazu, sich scheiden zu lassen. Jetzt ist sie besorgt, dass sie nicht nur ihren Ehemann verliert, sonder auch ihren Arbeitsplatz, da der katholische Glaube Scheidungen nicht gutheißt.
Diese Frage wurde nicht nur einmal gestellt. Schon mehrere Jahrzehnte lösen Gerichte solche Arbeitskonflikte. Während früher die Selbstverwaltung der Kirche im Vordergrund stand, spielt heute das Diskriminierungsverbot eine wichtige Rolle. Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, die Rechte der Kirche einzuschränken.
In manchen Fällen spielt die Religion der Arbeitnehmer bei Arbeitskonflikten eine entscheidende Rolle. Der Kindergarten gehört allerdings nicht dazu. Heute können Kinder jeglicher Konfession einen katholischen Kindergarten besuchen. Und nicht alle Erzieher des Kindergartens teilen einen Glauben. Anwälte raten im Fall von Katharina, sich auf die Arbeitsgesetzgebung zu konzentrieren. Man sollte nicht sofort und bedingungslos die Entscheidung der Geschäftsleitung akzeptieren, wegen einer Scheidung entlassen zu werden.
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