Der Exmann kann das Kind so erziehen, wie er es für richtig hält. Sogar wenn das der Exfrau nicht sehr gefällt. Das Wichtigste ist, dass es dem Kind nicht schadet.

Wenn sie komplett unterschiedliche Lebensansichten haben und Sie nach der Scheidung keinen Kontakt mehr mit Ihrem Exmann haben wollen, ist er trotzdem noch der Vater eurer gemeinsamen Kinder und hat das Recht, sie zu erziehen. Gefühle können die Situation nicht ändern.

So hat das Gericht einen Fall geprüft, in dem es um die Erziehung von Zwillingsmädchen nach der Scheidung ging. Die Eltern erhielten das gemeinsame Sorgerecht und die Kinder lebten abwechselnd bei der Mutter und dem Vater. Allerdings war die Mutter davon überzeugt, dass ihr Exmann nicht mit seinen elterlichen Pflichten zurecht kommt, und hat ihn deswegen angeklagt, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Jedoch entschied sich der Richter dafür, alles so zu lassen wie es war, da die Mädchen schon 9 Jahre alt waren und als ziemlich selbstständig galten. Außerdem hatten die Erziehungsmethoden des ehemaligen Ehepaares keinen großen Unterschied.  Statt sofort vor Gericht zu gehen sollten Sie erst konkrete Beweise sammeln die zeigen, dass Ihr Exmann nicht in der Lage ist, die Kinder richtig zu erziehen.

 

Foto: geralt/pixabay.com

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