Peter hat ein großes Haus mit schöner, teurer Gartenmöbel auf der Terrasse. Dazu gehört ein großer Tisch und sechs Stühle. Den Eigentum im Haus haben Peter und seine Frau bereits versichert. Wie schaut es aber mit der Gartenmöbel aus? Der Mann fragt sich, ob sie in der Versicherung mitinbegriffen ist? Teure Sachen, die draußen stehen, können ja das Interesse von Dieben wecken.

Die Hausratsversicherung gilt dann, wann Möbel, Bekleidung, Elektrogeräte im Haus oder der Wohnung durch Feuer oder Überschwemmungen durch Nachbarn beschädigt wurden. Sie deckt auch Verlust durch Diebstahl von Haushaltsgegenständen, erklären Anwälte. Die Hausratsversicherung hat jedoch nichts mit Gartenmöbel zu tun. Man muss eine Premium-Polise abschließen und damit auch mehr für die Versicherung zahlen. Das gleiche gilt übrigens für Fahrräder, die draußen stehen.

Foto: Engin_Akyurt/pixabay.com

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