Ein Münchner Ehepaar entschied sich dazu, eine Wohnung zu kaufen. Sie fanden eine gute Option und einigten sich mit dem Verkäufer darauf, die Einbauküche zusammen mit der Wohnung zu kaufen.
Der Verkäufer versicherte dem Paar zuvor, dass es für die Küche 20.000 € gezahlt hat. Aber da der Verkäufer die Küche einige Zeit lang benutzte, verkauft er sie nur halb so teuer – für 10.000 €.
Später sah sich das Ehepaar die Haushaltgeräte und deren Anleitungen an. Ganz zufällig fanden sie die Rechnung für die Einbauküche. Es stellte sich heraus, dass der Wohnungsverkäufer ursprünglich nur 10.000 € für die Küche gezahlt hat.
Selbstverständlich verklagte das Paar den Verkäufer aufgrund des unehrlichen Deals. Aber der Verkäufer bestand darauf, dass der Preis der Einbauküche 20.000 € betrug, er hat nur gut verhandeln und ihm wurde ein guter Rabatt angeboten.
Letztendlich stellte sich heraus, dass der Mann das Paar doch betrogen hatte. Die UVP betrug tatsächlich 20.000 €. Allerdings galt ein 50 % Rabatt für alle Käufer und nicht nur für den Wohnungsbesitzer. Daher entschied sich das Gericht dafür, dass der ehemalige Küchenbesitzer dem Ehepaar den überbezahlten Betrag zurückzahlen muss.
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