Julia mieten eine Wohnung, in der sie mit ihrem Hund lebt. Der Vermieter hat nichts gegen das Tier, fordert die junge Frau aber auf, mit den Hund nur an der Leine zu spazieren. Die junge Frau ist allerdings dagegen, ihr Haustier einzuschränken. Trotz der zahlreichen Bitten des Vermieters weigert sich Julia eine Leine zu benutzen, da sie ihren Hund für artig und erzogen hält. Der Vermieter weist allerdings auf die Hausordnung hin. Kann die Mieterin die Wohnung verlieren, weil sie die Anforderung des Vermieters ignoriert?
Rechtspraxis zeigt, das der ständige Verstoß gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag und die Regeln der Hausordnung zur Beendigung des Mietvertrags führen kann. So hat, zum Beispiel, ein Gericht einen Fall geprüft, in dem der Mieter unzufrieden damit war, dass der Vermieter den Mietvertrag wegen dessen Hundes beendete. Er spazierte mit den Hund ohne Leine auf dem dem öffentlichen Hausvorhof. Dort befand sich ebenfalls ein Spielsplatz. Der Vermieter bat den Mieter, den Hund beim spazieren an die Leine zu nehmen, um nicht gegen die Hausordnung zu verstoßen. Außerdem bat er ihn nicht nur einmal darum. Der Mieter weigerte sich dennoch. Der Vermieter schrieb dem Mieter sogar einige Warnungen, jedoch bekam er keine Antowort. Deswegen kündigte der Vermieter einfach den Mietvertrag. Das Gericht erkannte diese Entscheidung als rechtmäßig an, da der Mieter mehrmals gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag verstoß. Deswegen ist es besser die Vierbeiner an die Leine zu nehmen, um nicht gemeinsam mit ihm plötzlich auf der Straße zu landen.
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