In einem Unternehmen hat ein Mitarbeiten nach Schichtende versehentlich die Schlüssel für das Lagerhaus mit nach Hause genommen. Selbstverständlich hat auf ihn am nächsten Tag ein unangenehmes Gespräch gewartet. Ein Mitarbeiter, der früh anfängt zu arbeiten, konnte nicht in das Lagerhaus gelangen. Er beschwerte sich bei seinem vergesslichen Kollegen und sagte, dass das Management ihm sofort eine Abmahnung schreiben könnte.
Kann man tatsächlich wegen einem einfachen Zufall eine Abmahnung bekommen? Anwälte sagen, es sei möglich. Teil der Verantwortung des Mitarbeiters ist es, Regeln zu befolgen, die es anderen Mitarbeitern ermöglichen, ihre Aufgaben problemlos zu erfüllen. Anderen Hindernisse im Arbeitsprozess zu schaffen ist ein ernster Grund für eine Abmahnung. Die mangelnde Organisation des Mitarbeiters ist keine Rechtfertigung. Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Abmahnung zu schreiben.
Foto: weinstock/pixabay.com