Ninas Firmeninhaberin liebt ihren Hund sehr und nimmt in ständig mit zur Arbeit. Die junge Frau ist selbst Hundeliebhaberin und ist auch nicht dagegen, ihren Hund mit zur Arbeit zu nehmen. Kann Nina aber mit der Erlaubnis der Geschäftsführung rechnen?
Rechtlich kann die Firmeninhaberin ihren Hund zu jeder Zeit mit zur Arbeit nehmen. Immerhin ist sie ihre eigene Chefin. Die Geschäftsführerin ist voll und ganz für das unternehmerische Risiko und alle Folgen der Anwesenheit eines Hundes bei der Arbeit verantwortlich. Und der Mitarbeiter kann gegenüber dem Inhaber des Unternehmens weder Ansprüche stellen noch Gleichbehandlung verlangen.
Jedoch kann man trotzdem den Firmeninhaber fragen, ob man den Hund mitbringen darf. Die Antwort werden wahrscheinlich die Arbeitspflichten des Mitarbeiters beeinflussen. Jeder Chef wird sich fragen, ob ein Hund nicht stören wird, die Arbeit vollständig zu erledigen.
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