In einem Wohnhaus hat sich der Vermieter dazu entschieden, sich vor Diebstahl zu schützen und installierte eine Überwachungskamera am Eingang. Es war zwar nur eine Attrappe, dafür aber eine sehr glaubwürdige. Die Bewohner protestierten sofort. Ihnen gefiel die Überwachung gar nicht, auch, wenn sie nicht echt war. Die Mieter befürchteten, dass der Wohnungsbesitzer die falsche Kamera jeden Moment gegen eine echte austauschen könnte. Und da sich der Vermieter und die Mieter nicht einigen konnten, gingen sie vor Gericht.
Das Gericht prüfte alle Umstände des Falles und entschied sich zugunsten der Mieter. Das ganz abgesehen davon, dass in dem Wohnhaus bereits versuchter Diebstahl vorkam und der Vermieter sich nicht um sonst sorgte. Dennoch betrachteten die Richter die Videoüberwachung als illegalen Druck auf die Bewohner.
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