Julia geriet in große Schwierigkeiten. Vor kurzem kaufte sie mit ihrem Mann einen neuen Audi. Aber nach nur kurzem wurde ihr Auto geklaut. Das Paar hatte es jedoch geschaft, den Wagen zu versichern. Jetzt weiß sie nur nicht, ob sie es schafft, die kompletten Kosten des Autos erstattet zu bekommen.

Versicherungsexperten erklären, dass das Paar Recht auf die Versicherung hat, weil sie Versicherungsbeiträge zahlten. Die Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung setzt allerdings nicht die Erstattung des Kaufpreises voraus. Es wird nur die Summe erstattet, die der Wertschätzung eines gleichwertigen Autos zum Moment des Diebstahls entspricht.

Foto: PIRO4D/pixabay.com

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