Julia entschied sich dafür die Wohnung zu wechseln. Die Frau mietete eine neue Wohnung beschloss, die alte zu räumen. Sie erfüllte alles, was im Vertrag festgelegt war. Die Vermieterin fand allerdings keine Zeit um die Wohnung anzunehmen. Kann sie die Kaution zurückbekommen, wenn die Vermieterin kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt hat?
Natürlich kann sie das. Die Kaution wird dem Mieter zurückgegeben wenn dieser die Wohnung komplett geräumt und dem Vermieter alle Schlüssel gegeben hat, so wie es im Vertrag angegeben ist. Julia hat das Recht, das Geld zurückzuverlangen, das sie einst als Kaution gezahlt hatte, obwohl die Vermieterin beim Umzug nicht anwesen war.
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