Vor kurzem zogen wir um welchselten damit auch den Vermieter. Der Inhaber der neuen Wohnung ist wirklich sehr misstrauisch. Er macht sich die ganze Zeit sorgen und denkt, dass wir auf jeden Fall etwas kaputt machen oder beschädigen. Deswegen machte er es sich zur Gewohnheit, regelmäßige Kontrollen ohne Vorwarnung durchzuführen. Diese passieren immer plötzlich und zu oft. Ist so eine Kontrolle normal?

Tamara P., Leipzig

Vermieter haben kein einheitliches Recht, Mietwohnungen zu kontrollieren. Darin können Sie sich absolut sicher sein. Wann der Vermieter Ihnen in Ihrer Wohnung einen Besuch abstatten möchte, muss er die Mieter darum im Voraus in Erkenntnis setzen. Die minimale Warnfrist beträgt 3-4 Tage vor dem voraussichtlichen Besuch. Für solch einen Besuch braucht er außerdem einen guten Grund. Zum Beispiel kann er die Wohnung kontrollieren, wenn es um den späteren Verkauf geht.

Foto: Schluesseldienst/pixabay.com

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